Fachbeitrag 25.09.2025

Das Verbot von Leuchtmitteln – Was bedeutet das für Unternehmen? 

Energieeffiziente Beleuchtung in einer Halle

Der Abschied von veralteten und ineffizienten Beleuchtungstechnologien in der Schweiz geht nach dem Verbot von Glüh- und Halogenlampen und den weitverbreiteten T8- und T5-Leuchtstoffröhren im September 2023 in die nächste Phase. Im Herbst 2025 trat das endgültige Verbot für den Verkauf fast aller verbleibenden konventionellen Leuchtmittel in Kraft. 



Dieses Leuchtmittelverbot wirft bei vielen Unternehmen die Frage nach einer zukunftsfähigen Beleuchtungsstrategie auf. Sich auf auslaufende Lagerbestände alter Halogenlampen zu verlassen, ist keine tragfähige Strategie mehr. Es drohen nicht nur steigende Preise, sondern vor allem ungeplante Ausfälle und kostspielige Betriebsunterbrechungen. 


Dieser Beitrag zum Thema Leuchtmittelverbote zeigt Ihnen, wie Sie diesen gesetzlichen Schlusspunkt als Impuls nutzen, um Ihre Beleuchtung mit zukunftssicheren LED-Lampen auszustatten und Ihren Energieverbrauch zu senken.

Das Leuchtmittelverbot in der Schweiz: Welche Halogenlampen und Leuchtmittel sind betroffen? 

Mit dem Verbot konventioneller Leuchtmittel folgt die Schweiz der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU). Die Regulierung basiert auf der Ökodesign-Richtlinie und der RoHS-Richtlinie. Sie haben einerseits das Ziel, das ökologisch und für Konsumenten bedenkliche Quecksilber aus Lampen zu verbannen und die Energieeffizienz zu steigern. Das am 1. September 2025 in Kraft getretene Gesetz ist dabei der letzte Schritt der mehrstufigen Ausphasung.

Bereits seit September 2023 und früher sind viele Halogenlampen verboten:

  • Lineare Leuchtstofflampen (T5, T8): Hauptsächlich in Büro-, Gewerbe- und Industriehallen eingesetzt. 
  • Kompakte Leuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni): Ein weitverbreitetes Leuchtmittel in der Allgemeinbeleuchtung. 
  • Halogen-Stiftlampen / Niedervolt- und Hochvolt-Halogenlampen (G4, GY6.35, G9): Diese Kategorie umfasst viele typische hoch Volt Lampen. 
  • Halogen-Reflektor-Lampen (z. B. GU10, GU5.3 / MR16): Besonders verbreitet als 12-Volt-Reflektor-Lampen. 
  • Hoch- und Niederdruck-Entladungslampen mit Quecksilber (HQL, NAV): Eingesetzt in Aussenanlagen und grossen Hallen. 

Ab dem 1. September 2025 gilt das Verbot dann zusätzlich für diese Lampen:

  • Lineare Halogenlampen (Typ R7s > 2’700 Lumen) 
  • Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät



Mit diesem Stichtag werden Import und Inverkehrbringen dieser Lampen verboten. Die Produktion von Halogen- und Leuchtstofflampen wird seitens der Hersteller eingestellt und der Nachschub für den Handel versiegt. Ein Ersatz der alten Leuchten wird damit immer schwieriger und das Festhalten an veralteter Technik zu einem unkalkulierbaren Risiko macht. LED-Ersatz-Produkte sind dagegen auch in Zukunft leicht zu bekommen.

Eine Glühbirne leuchtet vor einem Hintergrund

Rasterleuchten mit Leuchtstoffröhren dürfen seit Inkrafttreten der Leuchtmittelverbote nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Folgen des Halogenverbots: Risiken und Chancen für Unternehmen 

Das finale Leuchtmittelverbot verändert die Planungsgrundlage für Unternehmen und schafft unmittelbare Herausforderungen auf wirtschaftlicher sowie rechtlicher Ebene.

Wirtschaftliche Risiken des Verbots:

  • Verfügbarkeit: Die wichtigste Folge des Verbots der Leuchtmittel auf Halogenbasis macht den Ersatz einzelner Lampen und Leuchten zunehmend schwierig. Jeder Ausfall wird damit zu einem unlösbaren Problem, da das alte Leuchtmittel nicht mehr beschafft werden kann. 
  • Gefahr von Betriebsunterbrechungen: Die fehlende Verfügbarkeit von Ersatzleuchtmitteln wird zum Betriebsrisiko. Fällt eine Lampe aus kommt es so im Worst-Case-Szenario zum Stillstand. 
  • Sanierungspflicht bei Änderungen: Sobald Sie eine wesentliche Änderung vornehmen, greifen strenge Anforderungen der aktuellen SIA-Normen. Diese Mindestanforderungen an die Energieeffizienz machen punktuelle Reparaturen alter Anlagen mit herkömmlichen Leuchtmittlen komplex.

Verbot der Leuchtmitteln wie Halogenlampen als Chance nutzen

Neben der Risikominderung bietet die Modernisierung der Beleuchtung auf eine moderne LED-Leuchte direkte und messbare Vorteile: 


  • Senkung der Energiekosten: Moderne LED-Lampen benötigen bis zu 80 % weniger Strom als Halogenlampen. Durch die Modernisierung der Lampen lassen sich die Stromkosten deutlich senken, was zur Senkung des Strombedarfs im gesamten Unternehmen führt. 
  • Reduzierte Wartungs- und Unterhaltskosten: Mit modernen LED-Leuchtmitteln profitieren Sie von einer vielfach längeren Lebensdauer im Vergleich zu konventionellen Leuchtmitteln. Dies reduziert den Aufwand für den Austausch und trägt zur schnellen Amortisation bei. 
  • Verbesserte Lichtqualität und Sicherheit: Hochwertiges Licht durch moderne LED-Lampen ist, im Gegensatz zu konventionellen Leuchtmitteln, flimmerfrei. Für die meisten alten Lampensockeln gibt es passende LED-Ersatztypen.

LED-Sanierung planen: In 3 Schritten von der Bestandsaufnahme zur optimalen Beleuchtung

Um die technischen und wirtschaftlichen Vorteile von LED-Lampen voll auszuschöpfen, ist ein strukturiertes Vorgehen in folgenden drei Etappen entscheidend: 


  1. Bestandsaufnahme: Erfassen Sie Ihre aktuelle Beleuchtungssituation. Dokumentieren Sie pro Bereich die Anzahl, den Typ (z.B. T8 58W), die Leistung sowie die durchschnittlichen Betriebsstunden für jede Lampe.
  2. Bedarfsanalyse und Priorisierung: Definieren Sie die konkreten Anforderungen an das neue Licht. Wo ist höchste Lichtqualität nach Norm gefordert? Welche Lampen sind wegen ihrer Betriebsdauer die grössten Kostentreiber? Durch die Priorisierung dieser Bereiche senken Sie die Amortisationsdauer und erreichen schneller einen positiven Return on Invest.
  3. Evaluation der Sanierungsoptionen: Klären Sie die technische Umsetzung. Reicht der Kauf einfacher LED-Ersatzprodukte (Retrofit) oder ist eine komplette Sanierung der Leuchte (Upcycling/Komplettersatz) die technisch und wirtschaftlich sinnvollere Langfristlösung, um die Effizienz und Lichtqualität zu maximieren?
Rauch, der aus einer Leuchtstofflampe an einer weissen Decke austritt.

Eine defekte Neonröhre an der Decke eines Kellers.

Wirtschaftlichkeit: Wann sich neue LED-Lampen rechnen

Die Entscheidung für eine LED-Sanierung ist vor allem eine betriebswirtschaftliche. Die Investition rechnet sich durch den massiv geringeren Energiebedarf.

Szenario: Eine Halle mit 120 installierten T8-Leuchtstoffröhren 

  • Ausgangslage: Alte T8-Röhren (58W) mit ineffizientem Vorschaltgerät (Systemleistung ca. 68 Watt pro Leuchte).
  • Systemleistung (alt): 120 Leuchten × 68 W = 8’160 W 
  • Jährliche Energiekosten: 8,16 kW × 2’500 h × 0,29 CHF/kWh = 5’916 CHF
  • Nach der Umrüstung auf LED-Technik: Die alten Leuchten werden durch moderne Leuchtmittel auf LED-Basis ersetzt (Systemleistung 22 Watt). 
  • Systemleistung (neu): 120 Leuchten × 22 W = 2’640 W 
  • Jährliche Energiekosten: 2,64 kW × 2’500 h × 0,29 CHF/kWh = 1’914 CHF
  • Ergebnis: 4’000 CHF direkte jährliche Einsparung durch Umrüstung auf LED-Leuchtmittel

Durch den Tausch der alten Leuchtstoffröhren mit modernen LED-Leuchten ergibt sich eine jährliche Kosteneinsparung von: 5’916 CHF - 1’914 CHF = 4’002 CHF 


Die Reduktion des Energieverbrauchs beträgt rund 68 %.

Fördermittel als strategischer Hebel: So sichern Sie sich Fördermittel für LED-Leuchtmittel

Staatliche Förderbeiträge sind ein strategischer Hebel, um die Modernisierung Ihrer Beleuchtung durch energieeffizente Leuchtmittel wirtschaftlich zu gestalten. Als offizielles Programm im Auftrag von ProKilowatt (Bundesamt für Energie, BFE) begleiten wir von Lightbank Unternehmen dabei, diese nicht rückzahlbaren Zuschüsse zu sichern und die Investitionslast zu senken. 


Das Prinzip ist leistungsbasiert: Die Höhe Ihres Beitrags bemisst sich direkt an der eingesparten Energiemenge (kWh) über die Lebensdauer der neuen Anlage. 


Nutzen Sie unseren Förderrechner um Ihren potenziellen Förderbetrag zu kalkulieren:

Fazit: alte Leuchtmittel durch moderne LED ersetzen und profitieren

Das Verbot von Import und dem Inverkehrbringen konventioneller Leuchtmittel, zwingt Unternehmen zu handeln und ein tragfähiges Beleuchtungskonzept für die Zukunft zu entwickeln. Moderne LED-Lampen sind dabei nicht nur wegen des geringeren Strombedarfs die wirtschaftlich sinnvolle Option. Eine strategisch geplante Sanierung ist eine direkte Investition in die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit für eine geplante Modernisierung, um Ihre Betriebskosten nachhaltig zu senken und sich maximale Förderbeiträge zu sichern.

Auf einem weissen Hintergrund sind viele verschiedene Arten von Glühbirnen zu sehen.
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