Fachbeitrag 01.06.2026
Arbeitsplatzbeleuchtung – Rechtliche Anforderungen und Best Practices

Gutes Licht ist mehr als eine Frage der Helligkeit
Die Beleuchtung am Arbeitsplatz prägt, wie Mitarbeitende sehen, arbeiten und sich fühlen. Sie beeinflusst die Sehleistung, die Konzentration, das Unfallrisiko und das allgemeine Wohlbefinden. Für Unternehmen ist das Thema doppelt relevant: Einerseits gibt es klare rechtliche Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten, andererseits zahlt sich eine durchdachte Lichtplanung in Form höherer Produktivität und tieferer Fehlerquoten direkt aus.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen an die Arbeitsplatzbeleuchtung in der Schweiz, erklärt die zentrale Norm
SN EN 12464-1 und zeigt, worauf Sie als Arbeitgeber, Facility Manager oder
Lichtplaner in der Praxis achten sollten.
Warum die Beleuchtung am Arbeitsplatz so wichtig ist
Licht beeinflusst weit mehr als nur das Sehvermögen. Es wirkt auch auf physiologische Vorgänge wie Stoffwechsel, Kreislauf und Hormonhaushalt und steuert über die innere Uhr unseren Schlaf-Wach-Rhythmus. Eine schlecht ausgelegte Beleuchtung führt rasch zu Ermüdung, Kopfschmerzen und nachlassender Konzentration. In der Folge steigt das Risiko von Unfällen, weil Gefahren später erkannt werden und die Leistungsfähigkeit sinkt.
Eine fachlich geplante Beleuchtungsanlage unterstützt dagegen die
Sehaufgabe, hält die Aufmerksamkeit hoch und schafft eine angenehme
Arbeitsumgebung. Damit ist sie ein wichtiger Faktor des betrieblichen Gesundheitsschutzes – und gleichzeitig ein Aspekt, der unmittelbar auf Motivation und Arbeitsqualität wirkt.
Rechtliche Grundlagen in der Schweiz
In der Schweiz ergibt sich die Verpflichtung zu einer ausreichenden Beleuchtung aus dem Arbeitsgesetz (ArG) und insbesondere aus den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3 und ArGV 4). Sie verpflichten Arbeitgeber, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass keine gesundheitlichen Gefahren entstehen. Die Beleuchtung gehört ausdrücklich dazu.
Die praktischen Beleuchtungsanforderungen werden in zwei zentralen Dokumenten konkretisiert:
- Die Wegleitung des SECO zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz mit ihrem Kapitel zu Beleuchtung und Sichtverbindung nach aussen.
- Die Richtlinien der EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit), die ergänzende Vorgaben zum Gesundheitsschutz machen.
Für die technische Umsetzung verweisen beide auf die Schweizer Norm SN EN 12464-1. In Deutschland und in der EU ist dieselbe Norm als DIN EN 12464-1 bekannt – es handelt sich um nationale Übernahmen der identischen europäischen Norm EN 12464-1. Inhaltlich sind die Versionen deckungsgleich.
Zusätzlich müssen Arbeitgeber mit einer Gefährdungsbeurteilung sicherstellen, dass die Beleuchtung den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet. An besonders gefährdeten Arbeitsplätzen ist eine
Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben, die bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung greift.
SN EN 12464-1: Die zentrale Norm für Arbeitsstätten in Innenräumen
Die Norm SN EN 12464-1 mit dem Titel «Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen» legt die Anforderungen für gutes Licht am Arbeitsplatz fest. Sie definiert die Hauptmerkmale des Lichtklimas und damit die Mindestwerte für die wichtigsten Qualitätsmerkmale einer Beleuchtungsanlage:
- Beleuchtungsstärke in Lux
- Begrenzung der Blendung über den UGR-Wert
- Lichtfarbe und Farbwiedergabe
- Helligkeitsverteilung und Modelling
- Flimmerfreiheit der Leuchten
Die Tabellen der Norm sind nach Tätigkeit und Raum gegliedert. Für jede Sehaufgabe – vom Lager über das
Büro bis zum Kontrollarbeitsplatz – sind konkrete Wartungswerte angegeben. Diese Werte dürfen während der gesamten Betriebsdauer einer Anlage nicht unterschritten werden, also auch nicht durch Verschmutzung oder Alterung der Leuchten.
Beleuchtungsstärke: Mindestwerte je nach Sehaufgabe
Wie viel Licht ein Arbeitsraum benötigt, hängt direkt von der Sehaufgabe ab. Die Norm gibt unter anderem folgende Wartungswerte vor:
- 300 Lux für einfache Tätigkeiten und Verkehrswege
- 500 Lux für allgemeine Büro- und Bildschirmarbeit
- 750 Lux und mehr für anspruchsvolle Sehaufgaben wie technisches Zeichnen, feine Kontrollen oder präzise Montage
Wichtig ist auch die Umgebung: Wird am Arbeitsplatz selbst 500 Lux gefordert, muss der Umgebungsbereich mindestens 300 Lux erreichen. Diese Helligkeitsabstufung schützt die Augen vor übermässigen Kontrasten, die sonst zu raschem Ermüden führen.
Mit dem Lebensalter steigt der Lichtbedarf. Ältere Mitarbeitende sollten die Möglichkeit haben, die Beleuchtungsstärke an ihrem Arbeitsplatz individuell auf 750 bis 1500 Lux anzuheben. Am elegantesten gelingt das mit einer Lichtsteuerung und dimmbaren Leuchten, ergänzt durch Arbeitsplatzleuchten.

Feine Sehaufgaben verlangen 750 Lux und einen Ra-Wert von mindestens 90.
Blendung begrenzen: UGR und Reflexblendung
Blendung ist eine der häufigsten Ursachen für ermüdete Augen und Konzentrationsverlust. Die Norm unterscheidet zwei Formen: die Direktblendung durch Leuchten oder Fenster und die Reflexblendung durch spiegelnde Flächen, etwa auf Bildschirm, Telefon oder Hochglanzoberflächen.
Bewertet wird die Direktblendung über den
Unified Glare Rating (UGR). Für Bürotätigkeiten gilt ein UGR-Grenzwert von 19 – je tiefer der Wert, desto geringer die Blendwirkung. Reflexblendung lässt sich durch matte Oberflächen, eine durchdachte Leuchtenanordnung und die seitliche Platzierung von Bildschirmen zum Fenster wirksam reduzieren.
Lichtfarbe, Farbwiedergabe und Flimmerfreiheit
Die Lichtfarbe beschreibt, ob das Licht warmweiss, neutralweiss oder tageslichtweiss wirkt; gemessen wird sie in Kelvin. In Innenräumen mit ständigen Arbeitsplätzen muss zudem der Farbwiedergabeindex Ra mindestens 80 betragen, damit Farben natürlich wirken und sich Personen, Materialien und Sicherheitskennzeichen korrekt erkennen lassen.
Flimmerfreie Leuchten sind besonders an Bildschirmarbeitsplätzen entscheidend, um Ermüdung und Kopfschmerzen zu vermeiden. Hochwertige
LED Leuchten mit guten Betriebsgeräten erfüllen diese Anforderung zuverlässig.
Tageslicht und Sichtverbindung nach aussen
Arbeitsräume in der Schweiz müssen grundsätzlich Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach aussen bieten. Tageslicht unterstützt den Biorhythmus, hebt die Stimmung und reduziert den Bedarf an künstlicher Beleuchtung.
In der Praxis bedeutet das: Arbeitsplätze sollten möglichst seitlich zum Fenster angeordnet werden, um Direktblendung und störende Reflexionen auf dem Bildschirm zu vermeiden. Die Kombination aus Tageslicht und tageslichtabhängiger Lichtsteuerung senkt zudem den Stromverbrauch deutlich.
Wirkung auf Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit
Licht hat neben der visuellen auch eine nicht-visuelle Wirkung. Es beeinflusst die Produktion von Melatonin und damit den Schlaf-Wach-Rhythmus. Human Centric Lighting (HCL) macht sich diese Erkenntnisse zunutze: Die Systeme passen Farbtemperatur und Helligkeit dem natürlichen Tagesverlauf an, mit höheren, kühleren Werten am Morgen und wärmeren Tönen am Nachmittag.
Studien zeigen, dass eine an die Bedürfnisse von Menschen angepasste Beleuchtung Konzentration, Motivation und Stimmung messbar verbessert. Für Unternehmen heisst das weniger Fehler, geringere Fehlzeiten und zufriedenere Mitarbeitende.
Best Practices für die Planung und Umsetzung
Eine normgerechte und nutzergerechte Beleuchtung lässt sich mit einigen Grundsätzen zuverlässig umsetzen:
- Beleuchtung individuell auf die jeweilige Sehaufgabe auslegen, statt pauschal zu planen.
- Allgemeinbeleuchtung mit zusätzlichen Arbeitsplatzleuchten kombinieren, damit ältere Mitarbeitende mehr Licht zur Verfügung haben.
- Tageslicht aktiv einbeziehen und mit künstlichem Licht über eine Lichtsteuerung ergänzen.
- Flimmerfreie LED-Leuchten mit hoher Farbwiedergabe und passender Lichtfarbe einsetzen.
- Matte Oberflächen wählen, um Reflexblendung auf Tisch, Bildschirm oder Telefon zu vermeiden.
- Beleuchtungsanlagen regelmässig warten – Verschmutzung und Alterung führen zu spürbarem Lichtverlust.
Eine professionelle Lichtplanung durch erfahrene Lichtplaner stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und das Ergebnis langfristig wirtschaftlich bleibt.

LED-Leuchten mit Tageslichtnutzung sparen bis zu 80 Prozent Strom.
Energieeffizienz und Fördermöglichkeiten
Eine moderne Beleuchtung erfüllt nicht nur die normativen Vorgaben, sondern senkt auch den Energieverbrauch deutlich. Mit dem Umstieg auf LED und einer bedarfsgerechten Lichtsteuerung lassen sich in vielen Betrieben 50 bis 80 Prozent Strom einsparen, ohne Einbussen bei der Lichtqualität.
Über das Förderprogramm Lightbank unterstützt das Bundesamt für Energie die Sanierung von Beleuchtungsanlagen mit Fördergeldern von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten. Mit dem Fördergeldrechner lässt sich der mögliche Beitrag rasch und unverbindlich ermitteln. Für die Berechnung der Energieeffizienz gilt in der Schweiz die Norm SIA 387/4, die ergänzend zur SN EN 12464-1 die energetischen Anforderungen festlegt.
Wer die rechtlichen Anforderungen mit einer durchdachten Lichtplanung und den verfügbaren Fördermitteln verbindet, profitiert mehrfach: weniger Energieverbrauch, höhere Lichtqualität und ein Arbeitsplatz, an dem Menschen gerne und produktiv arbeiten.






